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Anfrage: Rayonverbot für vorbestrafte gewalttätige Demonstranten

Geschäftsnummer:

03.1038

Eingereicht von:

Eberhard Toni

Einreichungsdatum:

05.05.2003

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Justiz- und Polizeidepartement

Schlagwörter:

Rayonverbot; Bundesrat; Polizeigeneralklausel; Absatz; Bundesverfassung; Demonstranten; Räume; -Gipfels; Demonstrationen; Missachtung; Rayonverbotes; Inhaftnahme; Folge

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Eingereichter Text

Ist der Bundesrat gewillt, aufgrund der Polizeigeneralklausel von Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung, ein Rayonverbot für vorbestrafte, bekanntermassen gewalttätige Demonstranten zu erlassen?

Das Rayonverbot hat sich auf alle öffentlichen Räume zu beziehen, in denen es während des G8-Gipfels zu bewilligten oder nicht bewilligten Demonstrationen kommt. Missachtung des Rayonverbotes hat die unverzügliche Inhaftnahme zur Folge.

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.